Bildung macht glücklich! Probieren Sie´s aus!

Kann man Glücklichsein lernen? Oder ist es eher umgekehrt so, dass Lernen glücklich macht? Wir haben jedenfalls unserem Programm diesen Namen gegeben: „Bildung macht glücklich!? Denn wir sind überzeugt, dass unsere vielfältigen Kurse und Veranstaltungen einen großen Teil dazu beitragen, sich wohlzufühlen und mit mehr Freude und Selbstbewusstsein durchs Leben zu gehen. Freuen Sie sich mit uns auf Begegnung und Austausch – in der VHS Mülheim. 
 

Kursprogramm

Programm / Kursdetails

Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 500 UE

Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. In den ersten 100 UE (Brückenelement) werden jedoch arbeitsweltliche Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholt, insbesondere in den Fertigkeiten "Schreiben" und "Leseverstehen". Im Anschluss bereitet der Sprachunterricht die Teilnehmenden auf eine Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf B2" ab.

Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil des 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses.

Inhalte
Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. In den ersten 100 UE (Brückenelement) werden jedoch arbeitsweltliche Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholt, insbesondere in den Fertigkeiten „Schreiben“ und „Leseverstehen“. Im Anschluss bereitet der Sprachunterricht die Teilnehmenden auf eine Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf B2“ ab.
Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil des 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses.

Zugang
- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
- Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
- Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.

Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.

Förderung
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos.
Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind
- Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
- Auszubildende;
- Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.

Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.

Zielgruppe
Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld/ Bürgergeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Studierende gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe.

Abschluss
Die Kursart B2 endet mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) der entsprechenden Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Berechtigung
Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist eine Berechtigung erforderlich. Diese erhalten Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben.
Teilnehmende werden durch Arbeitsagenturen (AA) oder Jobcenter (JC) berechtigt bzw. verpflichtet, wenn sie
ausbildungssuchend gemeldet sind oder
arbeitsuchend gemeldet sind oder
arbeitslos gemeldet sind oder
sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden oder
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Interessierte einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen, wenn sie
beschäftigt sind oder
begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen oder
eine Berufsausbildung absolvieren oder
sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten.

Mit der Berechtigung/Verpflichtung erhalten Teilnehmende eine Liste von demnächst beginnenden Berufssprachkursen in der Nähe Ihres Wohnortes (sog. KURSNET-Ausdruck).
Sie können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden.

Termine
Mo. 23.09.24 - Fr. 04.04.25
Dauer
125 Termine | 500 Unterrichtsstunden
Kursnummer
1193
Kosten
0,00 €
Fragen rund um die Anmeldung
Sandra Clemens und Ludmila Scherbakov
0208 455-4321/-22
vhs-anmeldung@muelheim-ruhr.de
Inhaltliche Beratung
Martina Kleinewegen
0208 455-4313
martina.kleinewegen@muelheim-ruhr.de

Kurstermine

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
23.09.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
24.09.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
25.09.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
26.09.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
27.09.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
30.09.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
01.10.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
02.10.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
04.10.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
Datum
07.10.2024
Uhrzeit
08:45 - 12:15 Uhr
Ort
Aktienstraße 45, VHS;1.27
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