Sie möchten selbst die Initiative ergreifen und sich neben dem Beruf weiterbilden, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt!
Seit Februar gibt es eine Neuauflage des Bildungsschecks: Bildungsscheck 2.0.
Was müssen Sie tun?
- Registrierung im ESF-Online-Portal
- Anmeldung Ihrer Weiterbildung unter Bildungsscheck 2.0 im Portal
- Teilnahme an der Weiterbildung sowie Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung (Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) und Rechnung
- Nach Abschluss der Weiterbildung: Upload der Unterlagen im Portal
Wer wird gefördert und in welchem Umfang?
- Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden
- Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 100.000 €)
- Antragsstellung einmal pro Jahr
- Förderung von 50 % der Gesamtkosten, maximal 500 €
- Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen von Einzelpersonen zur beruflichen Kompetenzentwicklung
Erforderliche Nachweise
- Einkommensteuerbescheid
- Teilnahmebestätigung
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Kontakt in der VHS:
Henrike Donner
Tel.: 0208 455-4356
E-Mail: henrike.donner(at)muelheim-ruhr.de