Sie möchten selbst die Initiative ergreifen und sich neben dem Beruf weiterbilden, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt!
Seit Februar gibt es eine Neuauflage des Bildungsschecks: Bildungsscheck 2.0.

Was müssen Sie tun?

  • Registrierung im ESF-Online-Portal
  • Anmeldung Ihrer Weiterbildung unter Bildungsscheck 2.0 im Portal
  • Teilnahme an der Weiterbildung sowie Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung (Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) und Rechnung
  • Nach Abschluss der Weiterbildung: Upload der Unterlagen im Portal

Wer wird gefördert und in welchem Umfang?

  • Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden 
  • Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 100.000 €)
  • Antragsstellung einmal pro Jahr
  • Förderung von 50 % der Gesamtkosten, maximal 500 €
  • Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen von Einzelpersonen zur beruflichen Kompetenzentwicklung

Erforderliche Nachweise

  • Einkommensteuerbescheid
  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0:

https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Kontakt in der VHS:
 

Henrike Donner

Tel.: 0208 455-4356
E-Mail: henrike.donner(at)muelheim-ruhr.de