Programm / Deutsch lernen / Kursdetails Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 500 UE Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. In den ersten 100 UE (Brückenelement) werden jedoch arbeitsweltliche Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholt, insbesondere in den Fertigkeiten "Schreiben" und "Leseverstehen". Im Anschluss bereitet der Sprachunterricht die Teilnehmenden auf eine Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf B2" ab.Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil des 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses.InhalteDer Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. In den ersten 100 UE (Brückenelement) werden jedoch arbeitsweltliche Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholt, insbesondere in den Fertigkeiten „Schreiben“ und „Leseverstehen“. Im Anschluss bereitet der Sprachunterricht die Teilnehmenden auf eine Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf B2“ ab. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil des 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses.Zugang- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. - Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). - Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.FörderungDie Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.ZielgruppeFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG: Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld/ Bürgergeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Studierende gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe.AbschlussDie Kursart B2 endet mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) der entsprechenden Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. BerechtigungFür die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist eine Berechtigung erforderlich. Diese erhalten Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben. Teilnehmende werden durch Arbeitsagenturen (AA) oder Jobcenter (JC) berechtigt bzw. verpflichtet, wenn sie ausbildungssuchend gemeldet sind oder arbeitsuchend gemeldet sind oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Interessierte einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen, wenn sie beschäftigt sind oder begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen oder eine Berufsausbildung absolvieren oder sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten. Mit der Berechtigung/Verpflichtung erhalten Teilnehmende eine Liste von demnächst beginnenden Berufssprachkursen in der Nähe Ihres Wohnortes (sog. KURSNET-Ausdruck). Sie können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Termine Mo. 23.09.24 - Fr. 04.04.25 Dauer 124 Termine | 500 Unterrichtsstunden Kursort - online - Aktienstraße 45 45473 Mülheim an der Ruhr Aktienstraße 45 45473 Mülheim an der Ruhr Kursnummer 1193 Kosten 0,00 € Kursleitung Liubomira Dimkina Susanne Lorsbach Dr. (USA) Hartmut Melchert noch nicht bekannt Iryna Fishchenko Anna Krebber Fragen rund um die Anmeldung Sandra Clemens und Ludmila Scherbakov0208 455-4321/-22 vhs-anmeldung@muelheim-ruhr.de Inhaltliche Beratung Martina Kleinewegen0208 455-4313 martina.kleinewegen@muelheim-ruhr.de Kurstermine Datum Uhrzeit Ort Datum 23.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 24.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 25.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 26.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 27.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 30.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 01.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 02.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.27 Datum 04.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.27 Datum 07.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.27 Weitere Termine Seite 1 von 13 Zurück zur Suche nach Terminen Download Kurstermine Keine online-Anmeldung möglich, bitte erst beraten lassen Zurück zur Übersicht
Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. In den ersten 100 UE (Brückenelement) werden jedoch arbeitsweltliche Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholt, insbesondere in den Fertigkeiten "Schreiben" und "Leseverstehen". Im Anschluss bereitet der Sprachunterricht die Teilnehmenden auf eine Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf B2" ab.Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil des 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses.InhalteDer Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. In den ersten 100 UE (Brückenelement) werden jedoch arbeitsweltliche Inhalte aus dem Integrationskurs wiederholt, insbesondere in den Fertigkeiten „Schreiben“ und „Leseverstehen“. Im Anschluss bereitet der Sprachunterricht die Teilnehmenden auf eine Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf B2“ ab. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil des 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses.Zugang- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. - Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). - Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.FörderungDie Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.ZielgruppeFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG: Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld/ Bürgergeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Studierende gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe.AbschlussDie Kursart B2 endet mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) der entsprechenden Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. BerechtigungFür die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist eine Berechtigung erforderlich. Diese erhalten Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben. Teilnehmende werden durch Arbeitsagenturen (AA) oder Jobcenter (JC) berechtigt bzw. verpflichtet, wenn sie ausbildungssuchend gemeldet sind oder arbeitsuchend gemeldet sind oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Interessierte einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen, wenn sie beschäftigt sind oder begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen oder eine Berufsausbildung absolvieren oder sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten. Mit der Berechtigung/Verpflichtung erhalten Teilnehmende eine Liste von demnächst beginnenden Berufssprachkursen in der Nähe Ihres Wohnortes (sog. KURSNET-Ausdruck). Sie können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Termine Mo. 23.09.24 - Fr. 04.04.25 Dauer 124 Termine | 500 Unterrichtsstunden Kursort - online - Aktienstraße 45 45473 Mülheim an der Ruhr Aktienstraße 45 45473 Mülheim an der Ruhr Kursnummer 1193 Kosten 0,00 € Kursleitung Liubomira Dimkina Susanne Lorsbach Dr. (USA) Hartmut Melchert noch nicht bekannt Iryna Fishchenko Anna Krebber Fragen rund um die Anmeldung Sandra Clemens und Ludmila Scherbakov0208 455-4321/-22 vhs-anmeldung@muelheim-ruhr.de Inhaltliche Beratung Martina Kleinewegen0208 455-4313 martina.kleinewegen@muelheim-ruhr.de Kurstermine Datum Uhrzeit Ort Datum 23.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 24.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 25.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 26.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 27.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 30.09.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 01.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.21/2 Datum 02.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.27 Datum 04.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.27 Datum 07.10.2024 Uhrzeit 08:45 - 12:15 Uhr Ort Aktienstraße 45, VHS;1.27 Weitere Termine Seite 1 von 13 Zurück zur Suche nach Terminen Download Kurstermine